Vermögen und das Arbeitslosengeld II

In meinem letzten Beitrag hat Sebastian auf die Problematik einer länger dauernden Arbeitslosigkeit hingewiesen. Der Bitte, einen Gastbeitrag zu schreiben, kam er umgehend nach und schneller als ich dachte, hatte ich seinen sehr interessanten Text im Postfach. Sebastian ist beruflich mit der Thematik beschäftigt und so kriegen wir die Informationen aus erster Hand. Ich finde, ein sehr wichtiger Beitrag.

 

Vielen Dank für den Artikel und hier der Beitrag: 

 

 

Vermögen und das Arbeitslosengeld II

 

In Zeiten der Globalisierung und schnell schwankender Entwicklungen ist es heutzutage eine Seltenheit, sein ganzes Arbeitsleben bei einem Arbeitgeber zu verbringen. Es kommt leider vor, dass der ein oder andere durch das Raster fällt und nicht gleich weiter eine Beschäftigung findet. Was nun?

 

Als erster Schritt kommt natürlich das Arbeitslosengeld I (ALG I). Hierbei handelt es sich um keine Sozialleistung, sondern um eine Versicherung, die sich nur aus Beiträgen finanziert. Hier gibt es keine Fragen nach Familienstand, Einkommen des Partners oder Vermögen. Es gibt sogar Bundesligaprofis die ALG I beziehen, trotz Millionen auf dem Konto, wenn sie nach der Saison nicht gleich einen neuen Verein finden.  Da das ALG I nicht unendlich läuft, max. 12 Monate (außer bei Ü50, da gestaffelt bis zu 24 Monate) wurde das ALG II geschaffen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist seiner Verfassung nach ein Sozialstaat und daher verpflichtet seinen Bürgern eine Grundsicherung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe erfüllen die Jobcenter. Die Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen die vom Bund, vertreten durch die Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern (Landkreise und kreisfreie Städte) betrieben werden. Aufgabe dieser Einrichtungen ist es, seit dem 01.01.2005 die Grundsicherung für Erwerbslose sicherzustellen, genannt Arbeitslosengeld II oder im Volksmund Hartz IV. Darüber hinaus dient sie auch zur Qualifikation und Integration auf dem Arbeitsmarkt ihrer Leistungsbezieher. Vor dem 01.01.2005 war dies Aufgabe der Sozialämter und der Bundesagentur für Arbeit strikt getrennt voneinander. Aufgrund der Hartz-Reformen wurde dies zusammen gelegt um das Prinzip des Förderns und Forderns perfekt aufeinander abzustimmen. Schon bei der Antragstellung erhält der Kunde eine Anlage VM für das Vermögen.

 

In dieser Anlage werden alle verwertbaren Vermögensgegenstände erfasst. Hierbei spielen eine Rolle:

 

  • Konten
  • Bargeld
  • Spareinlagen (Sparbücher, Tagesgeld…)
  • Sparbriefe und sonstige Wertpapiere
  • Bausparverträge
  • Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen…
  • Staatlich geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente"…)
  • Grundstücke und Wohneigentum
  • Sonstiges Vermögen (Gemälde, Edelmetalle, Schmuck…)
  • Kraftfahrzeuge
  • Schenkungen/Spenden/Überschreibungen in den letzten 10 Jahren

 

Gem. § 12 Abs. 1 SGB II sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Was hat der Kunde nun für einen Freibetrag?

 

Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ein Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr (min. 3.100 Euro).

 

Gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 Euro, wenn z.B. die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputt geht, um ein Ersatzgerät zu beschaffen.

 

Zwei  Besonderheiten gibt es:

 

Abs. 1 Satz 2, der gefördertes Altersvorsorgevermögen ("Riester-Rente") komplett schützt

 

Abs. 1 Satz 3, der Versicherungen schützt bis zu 750 Euro pro Lebensjahr, die der Altersvorsorge dienen, wenn ein Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass der Kunde erst zum Renteneintritt Zugriff auf sein Geld hat. Vorher kündigen oder eine Teilauszahlung ist nicht möglich.

 

Was passiert nun mit übersteigendem Einkommen?

 

Nehmen wir ein Beispiel:

 

Michael ist ledig, 35 Jahre und lebt in einer kleinen Wohnung zur Miete für 400 Euro warm. Er ist leider arbeitslos geworden und hat nachdem er jetzt ein Jahr ALG I bezogen hat, einen Antrag auf ALG II gestellt. Er hat, da er ein bisschen was von Finanzen versteht, ein Depot mit einem Wert von 30.000 Euro, welches er sich über Jahre angespart hat.

 

Als pflichtbewusster Staatsbürger kommt Michael seinen Mitwirkungspflichten natürlich nach und meldet alle seine Vermögenswerte.  Ein paar Wochen später hat Micheal einen Ablehnungsbescheid wegen übersteigenden  verwertbaren Vermögen im Postkasten. Warum das?

 

Michael ist 35 Jahre alt x 150 Euro + 750 Euro = 6.000 Euro Freibetrag.

 

Es liegt also eine Übersteigung in Höhe von 24.000 Euro vor - dieses übersteigende Vermögen muss vorrangig verbraucht werden.  Da hat Micha einen Geistesblitz. Er wollte schon immer eine Weltreise machen und ein Auto hat er ja auch nicht, dann kann er das Geld schnell ausgeben und in ein paar Wochen einen neuen Antrag stellen. Diese Träume kommen aber schnell zum Platzen, nachdem er den gesamten Bescheid gelesen hat. Hier verweist das Jobcenter auf eine frühestmögliche erneute Antragstellung im Mai 2017. Das Jobcenter begründet dies mit einer Berechnung:

 

Doppelte Regelleistung 2 x 404,00 Euro + Miete 400,00 Euro + Kranken- und Pflegeversicherung ca. 180,00 Euro = 1.388,00 Euro mtl.

 

24.000 Euro übersteigendes Vermögen / 1.388 Euro mtl. = rund 17 Monate.

 

Das Jobcenter rechnet für Michael einen monatlichen Bedarf zum Leben in Höhe des doppelten Regelleistungsbetrages. Zusätzlich kommen die Kosten für Miete und Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, da er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern muss. Das Ergebnis ist, dass Michael mit seinen 24.000 Euro übersteigenden Einkommen 17 Monate locker leben kann und kann dann wieder im Jobcenter vorsprechen und einen neuen Antrag stellen. Diese Regelung ist nicht in einem der Sozialgesetzbücher geregelt, sondern finden sich ausschließlich in den fachlichen Hinweisen, die locker 30-40 Seiten umfassen können für einen Paragrafen mit 5 Zeilen. In diesen Hinweisen legen Richter, Juristen und Verbände den Paragrafen aus und geben Empfehlungen ab, die auch vor Gericht bestand haben.

 

Dem kommt Micha nach und erhält im Mai 2017 seine Bewilligung über das ALG II. Er hat noch immer sein Depot, aber nur noch im Wert von 6.000 Euro. Im Juni erhält er eine Dividendenzahlung in Höhe von 20,00 Euro. Er wendet sich gleich an das Jobcenter und erkundigt sich.

 

Ich schlüssel jetzt nur mal auf, was nicht als Einkommen zählt, da die Einkommensliste fast unendlich ist:

 

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (für Opfer des Krieges)
  • Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigtengesetz (z.B. für Stasiopfer)
  • Entschädigungen wegen eines Schadens, nicht Vermögensschaden (Schmerzensgeld)
  • Pflegegeld für das dritte Pflegekind zu 75%, ab viertem Pflegekind vollständig
  • Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege (Ehrenamt)

 

Alles andere zählt als Einkommen und muss berücksichtigt werden. Zurück zu Michael und seinen 20 Euro. Für kleine Einkünfte regelt § 1 Abs. 1 Nr. 1 der ALG II-Verordnung eine Ausnahme. Danach sind "Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen", nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das gilt auch für Kapitalerträge. Dies trifft aber auf Micheal nicht zu. Somit erzielt er im Juni 20,00 Euro Einkommen. Es gibt aber gem. § 6 SGB II, in dem Pauschbeträge vom Einkommen abzusetzen sind. Gem. § 6 Abs. 1 Nr.1 SGB II gehört dazu ein Betrag in Höhe von 30,00 Euro für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die für jedes Einkommen geltend gemacht werden. Somit erhält Michael einen Freibetrag in Höhe von 30,00 Euro. Somit werden die Einnahmen von 20,00 Euro nicht abgezogen. Weitere Freibeträge, gelten aber nur bei Erwerbseinkommen.

 

Und zur Info, dass Jobcenter erhält vierteljährlich Datenabgleiche vom Finanzamt, wo eine ganze Abteilung im Jobcenter beschäftigt ist, dem nachzugehen. Die Nichtangabe von Einkommen oder Vermögen zählt als Ordnungswidrigkeit und kann vom Jobcenter mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

 

Ich hoffe, euch ein bisschen weiter geholfen zu haben und bin für alle Fragen offen.

 

Grüße

 

Sebastian

 

Kommentare: 17 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Ozwalt (Mittwoch, 20 Januar 2016 23:04)

    Hallo Sebastian,
    supertoll, dass Du meinen Vorschlag noch dazu superschnell umgesetzt hast, vielen Dank dafür :-)
    Bin gerade beruflich unterwegs und konnte erst jetzt sehen, dass Du mir noch geantwortet hast, daher jetzt noch ein paar Fragen, die sich mir gerade aufdrängen (ich hoffe, wir übernehmen jetzt nicht diesen Blog ;-)

    - Wenn ich richtig verstanden habe, kann "Michael" bis zu 30 Euro pro Monat an Dividenden bekommen, sonst gibt es Abzüge. Wenn sein Depot nur alle drei Monate aber dafür 90,- Euro abwirft, hat er Pech gehabt? Es ist aber legal (und legitim), das Depot so umzuschichten, dass die Erträge gleichmäßiger kommen.
    - Was passiert, wenn seine Aktien steigen? Sagen wir, es ist nach drei Monaten plötzlich 6400,- Euro wert: Muss er dann verkaufen? Wie oft wird dies geprüft? Muss er das selbst angeben? Wenn die Kurse anschließend wieder fallen hat er Pech gehabt?
    - Darf er das "überschüssige" Geld noch während seiner ALG I -Zeit verbrauchen? Oder kurz bevor er merkt, dass er ALG II beantragen muss? Ich nehmen an, das Geld heimlich in Bar/Gold/Schokoriegeln bei sich zu Hause zu bunkern ist keine Option? Beantworte ich selbst: Das müsste er in Anlage VM vermerken.
    - Eigenheim/-wohnung: Wurde in den Kommentaren noch erwähnt: Wie verhält es sich damit?

    Sorry, ich merke gerade, dass das ausufert. Da könnte man ja glatt einen eigenen Blog aufmachen... Ich wette, diese Fragen wurden schon anderswo gestellt und beantwortet, vielleicht gibt es ja bereits einen Blog, der sich damit beschäftigt? Ich will ja jetzt auch nicht die Leute unnötig beschäftigen...

    Grüße,
    Oz

  • #2

    Sebastian (Donnerstag, 21 Januar 2016 08:36)

    Guten Morgen,
    - alle 3 Monate 90 Euro Dividende - Richtig, da hat Michael Pech gehabt und bekommt dann abzüglich des Freibetrages alle 3 Monate 60 Euro abgezogen. Wenn es ihm gelingt es so umzuschichten, dass monatlich etwas kommt und dann jeweils unter 30 Euro ist das so legal und er hat Glück gehabt. Ein Beispiel wo es so klappt sind Pachteinnahmen, wenn ein kleines Grundstück an z.B. einen Bauern verpachtet wird, da kommen zum Teil auch nur kleine Beträge bei rum.
    - der Stand des Vermögens bei der Antragstellung ist maßgebend. Ich habe in der Praxis selbst Fälle erlebt, dass Kunden jeden Monat 50 Euro über Jahre gespart haben von ihrem ALG II und so über den Freibetrag gekommen sind. Diese Sparleistung wurde ja auch mit der Leistung erbracht, als würde es ja keinen Sinn ergeben sparsames Verhalten zu "bestrafen". Wie die es aber geschafft haben bei dem bisschen Geld noch etwas zu sparen ist mir schleierhaft.
    - das mit dem während des ALG I-Bezug das übersteigende Vermögen ausgeben ist ein bisschen Grauzone. Ich persönlich würde kleine Beträge einzeln abheben und "unters Kissen" packen. Viele kleine Beträge á 100 Euro oder 200 Euro fallen nicht auf, aber wenn man auf einmal 10.000 Euro abhebt werden die Leute vom Jobcenter schon stutzig. Sie haben das Recht die Kontoauszüge der 12 Monate vor Leistungsbezug zu prüfen gem. § 60 Abs. 1 SGB I. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat sogar in einem Fall geurteilt, dass die letzten drei Jahre zulässig sind (Az.: L 5 AS 452/10 B/ER)
    - gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung geschützt. Hier ist das Wort "angemessen" sehr dehnbar und wird auch unterschiedlich ausgelegt. Die angemessene Größe bestimmt die Stadt oder Landkreis. Bei uns im Landkreis ist die angemessene Größe bei Eigenheimen:
    1 Pers. 70qm
    2 Pers. 90qm
    3 Pers. 110qm
    4 Pers. 130qm usw

    Ich habe aber bisher in mehreren Jahren nur einmal erlebt, dass ein selbst bewohntes Gebäude wegen Unangemessenheit veräußert werden sollte. In dem Fall war es ein Gebäude mit 300qm Wohnfläche, welches von einer Mutter mit zwei kleinen Kindern bewohnt wurde.
    Wenn sich mehrere Wohneinheiten im Besitz des Antragstellers befinden müssen diese, bis auf das selbst bewohnte, veräußert werden.
    Ein oft auftretendes Problem ist folgendes:
    Ehepaar hat ein gemeinsames Haus und beide stehen im Grundbuch. Frau entweder Hausfrau oder Geringverdienerin. Nun erfolgt die Trennung und sie bezieht eine eigene Wohnung und beantragt ALG II, ist aber zur Hälfte Eigentümerin eines nicht selbst bewohnten Gebäudes. Hier hat sie 12 Monate Zeit das Gebäude zu veräußern oder sich auszahlen zu lassen. In dieser Zeit bekommt sie das ALG II als Darlehen und muss es nach Veräußerung zurück zahlen. Die getrennt lebenden Partner sind davon natürlich total begeistert, stellt sich quer und die Sache endet so gut wie immer vor Gericht.

  • #3

    DivSky (Donnerstag, 21 Januar 2016 08:53)

    Moin,
    super Beitrag inkl. jetzt schon guten Antworten.

    Da möchte ich mich doch gleich mit ein paar Fragen anschliessen :)

    Ehepaar mit einem Kind hat ein Depot im Wert von 100.000. Einer der Eheleute wird arbeitslos und rutscht in ALG II. Somit wird das Depot entsprechend deines Beitrages berücksichtigt. Um das zu umgehen, macht es evtl. Sinn das Depot vollständig auf das Kind zu übertragen?

  • #4

    Sebastian (Donnerstag, 21 Januar 2016 11:02)

    Hallo DivSky,
    zuerst ist zu prüfen, ob das vorhandene Einkommen des einen Partners + Kindergeld + anderes Einkommen ausreicht um den Bedarf für alle 3 Personen zu decken.
    Diese Berechnung ist recht individuell, aber hier kann ich auch mal ein kleines Beispiel nehmen.
    2 verheiratete Personen + Kind (12 Jahre)
    Regelleistung 364 Euro + 364 Euro + 270 Euro = 998 Euro zum Lebensunterhalt
    + Miete nehmen wir mal 700 Euro warm (Bei uns im Landkreis für 3 Personen max. 520 Euro warm)
    = 1.698 Euro ALG II

    Jetzt wird das Einkommen berechnet:
    Ehemann arbeitet Vollzeit für 1.500 Euro Netto, fährt täglich 25km pro Strecke und zahlt im Monat 20 Euro PKW-Haftpflicht, ist in der Gewerkschaft mit 10 Euro im Monat)
    Ehefrau arbeitet im Nebenjob für 450 Euro Brutto = Netto - bei Nebenjobs werden keine Kosten berücksichtigt
    Kind 190 Euro Kindergeld

    Ehemann:
    1.500,00 Euro - 95 Euro Fahrkosten (25km x 0,2 Euro x 19 Tage - nur eine Strecke, da die andere von der Steuer abgesetzt werden kann) - 20 Euro Kfz-Haftpflicht - 10 Euro Gewerkschaft - übersteigt den Grundfreibetrag von 100 Euro, also werden 125 Euro abgezogen
    von 100,01 € bis 1.000,00 € bleiben 20% anrechnungsfrei 180,00 €
    von 1000,01 € bis 1.200,00 € bleiben 10% anrechnungsfrei 20,00 €
    minderjähriges Kind, kommen maximal nochmals 30,00 € Freibetrag dazu (10% von 1200,01 – 1.500,00 €)
    Summe des Freibetrages 355,00 €
    = 1.145,00 Euro werden angerechnet

    Ehefrau
    450,00 Euro - 100 Euro Grundfreibetrag
    350,00 Euro - 20 %
    = 280,00 Euro wird angerechnet

    Kind
    190,00 Euro - Kindergeld wird komplett angerechnet ohne Freibetrag

    Gesamter Anrechnungsbetrag: 1615,00 Euro
    Bedarf - Anrechnungsbetrag:1.698,00 Euro - 1.615,00 Euro = 83 Euro Anspruch ALG II

    Und nun zur Sache mit dem Vermögen:
    Hier gilt die Einbahnstraße, Vermögen der Eltern wirkt für die Kinder mit. Vermögen der Kinder nicht für die Eltern. (Umkehrschluss aus § 9 Abs. 2 Satz 2 ALG II-V bleibt das Einkommen und Vermögen von Kindern bei der Berechnung der Leistungen der Eltern unberücksichtigt).
    Das Kind wird dann allerdings vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden und die Eltern erhalten weniger Leistungen. Im oben genannten Beispiel wäre der Gesamtbedarf - Regelleistung Kind - 1/3 der Miete und das Kindergeld würde den Eltern als Einkommen angerechnet werden, da sie die Leistungsempfänger sind.

    Also nur noch ein Bedarf von rund 1.195,00 Euro und Einkommen von 1.615,00 Euro unverändert.

    Wir hatten auch einmal den Fall vor vielen Jahren, dass die Mutter von zwei minderjährigen Popstars bei uns im Bezug war, die Kinder (Zwillinge - jetzt wird wohl jeder wissen, wer gemeint ist ;-) ) waren wohl angeblich schon Millionäre und sie bekam ALG II. Rechtlich ist es alles legitim. Wir sind ihr dann aber auf die Füße getreten und sie hat nach Monaten freiwillig verzichtet.

  • #5

    Sebastian (Donnerstag, 21 Januar 2016 11:08)

    Als Ergänzung will ich noch anmerken, dass in dem Beispielfall mit dem Anspruch von 83,00 Euro alle Leistungen und Vergünstigungen den Empfängern zustehen, z.B.:
    - ermäßigte Fahrkarten im ÖPNV und Eintritte bei Veranstaltungen, Museen usw.
    - GEZ-Befreiung
    - BuT- Leistungen für Kinder (BuT - Bildung und Teilhabe) - z.B. Klassenfahrten, Sprachreisen (war ja erst in den Medien mit der Berliner Schulklasse in New York für 2.500 Euro pro Schüler, alles als BuT abgerechnet), Skilager, Sportverein, Musikschule, Mittagessen in Schule und Kita, Schulbedarf (100 Euro jährlich - automatisch ohne Antrag), Nachhilfe für die Schule...

  • #6

    Christoph (Donnerstag, 21 Januar 2016 14:09)

    Sebastian, wirklich interessante Infos. Das mit den Fußballern hab ich schon öfters gelesen. Wobei die es nicht wegen dem Geld machen (ok es gibt welche die verprassen echt alles) sondern eher wegen Krankenversicherung usw. Gerade wenn man Familie hat, ist das ja ein muss damit die Kinder weiterhin mitversichert sind.

    Einerseits könnte man nun denken, ist ja ganz schön gemein vom Staat dass er auch das Vermögen berücksichtigt. Andererseits stelle man sich vor, Jemand bekommt durch Kapitalerträge jeden Monat € 4000,00. Derjenige muss dann wirklich nicht noch Hilfe vom Staat bekommen. DIe Frage ist allerdings ob man die Grenzen nicht erhöhen sollte.
    Denn wenn jemand z.B. monatlich € 1.000,00 durch andere Erträge bekommt, wäre es auf lange Sicht doch besser diesem das zu lassen.
    Man könnte ja zB jedes Jahr den Zuschuß um 5-10% verringern. So würden seine Einnahmen wahrscheinlich dennoch steigern, er würde weiterhin Hartz4 bekommen und nach 5 Jahren hätte er vielleicht soviel, dass er dann soviel hat, das er auch ohne job auskommt.
    Natürlich wäre es noch besser wenn er gleich einen Job wieder hat.

    Prinzipiell denke ich, sollte man aber auch diejenigen "bestrafen" die wirklich keine Lust auf Arbeit haben. ich selbst würde es gar nicht wollen mir nichts leisten zu können und auch den ganzen tag im Prinzip nichts zu machen.

    Und wie schon erwähnt, gerade in einem Fall der Arbeitslosigkeit (gerade im Alter mit schlechten chancen auf einen neuen Job) sind hohe Nebeneinkünfte ein toller Schutz.


  • #7

    Ex-Studentin (Samstag, 23 Januar 2016)

    Danke für den interessanten Beitrag. Hatte ich auf der To do Liste, aber nun ist mir jemand zuvor gekommen.. Aber dafür Daten aus erster Hand. :) Vermögen und Hartz 4 sind so eine Sache. Hartz 4 soll als letzter Strohhalm dienen und nicht das Vermögen erhalten. Ein Jahr ALG I oder je nach Alter länger sind an sich ja schon mal ein guter Puffer. Nur wenn man z.B. mit 60 arbeitslos wird, dann Prost Mahlzeit. Dann darf man 60x150€+750€=9750€ behalten. Wenn man ein Depot mit 100.000€ hat, muss man die erst mal aufbrauchen. Letzten Endes sollte man sich seine Arbeitskraft möglichst lange erhalten und die finanzielle Freiheit erreichen, bevor man für den Arbeitsmarkt unattraktiv wird.

  • #8

    Anna (Samstag, 23 Januar 2016 21:30)

    Hm, nicht so einfach, kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich hab mich 10 Jahre lang "durchgewurstelt". ALG I, ABM, kurzfristige Beschäftigungen (auch über Leiharbeit), Teilzeitarbeit, Krankengeld (bin chron. krank). Von ALG II bin ich verschont worden. Zum Schluss bin ich mit 60 in Rente (ging damals noch), aber mit 10,8 % Abzüge (SB).
    Dann frage ich mich, wie soll das mal bis 67 gehen?

  • #9

    Alexander (Sonntag, 24 Januar 2016 11:36)

    Wie Anna schreibt, frage ich mich auch, wie ein Handwerker bis 65 bzw. 67 das schaffen soll. Ich sitze im Büro, da schaut es doch besser aus.

    Bei allem Sparen, Vorsorgen und Anlegen sollte man durchaus Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Entweder fängt man im öffentlichen Dienst an oder muss entsprechend planen.

    Es bleibt einem eigentlich nichts anderes über, als einen gewissen relativ bescheidenen Lebensstil zu führen, bis das passive Einkommen einen Großteil der Fixkosten deckt. Sollte man dann auf ALG II zusteuern, kann man nur versuchen über schlechter bezahlte Jobs oder Halbtagsarbeit die Einkommenslücke soweit zu schließen, dass man um den Kapitalverzehr rumkommt.

    Die Lücke in allen Sparsystemen besteht eigentlich ab dem Zeitpunkt des Beginns des Vermögensaufbaus bis zum Zeitpunkt der eigenen finanziellen Überlebensfähigkeit durch die Einnahmen. Eine schwierige Situation.

  • #10

    Sebastian (Sonntag, 24 Januar 2016 16:26)

    @Alexander
    Naja, im öffentlichen Dienst ist aber auch nicht alles Gold was glänzt.
    Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr arbeitsfähig bin, ergeht es mir genau so wie einem Bauarbeiter oder einer Verkäuferin.
    Bei uns ist es eher weniger die körperliche (auch wenn 8h am Tag sitzen nicht gerade gesund ist) sondern eher die psychische Belastung, besonders im Sozialbereich.
    Du hast den ganzen Tag mit den unteren 10% der Gesellschaft zu tun und das nagt schon an einem selbst. Ich habe schon viele Mitarbeiter gehen sehen, die damit nicht mehr klar gekommen sind. Ich will den Job definitiv auch nicht bis zur Rente machen.
    Der einzige Vorteil der da ist, ist schon, dass wenn man erstmal einen unbefristeten Vertrag hat man nur schwer wieder raus kommt. Aber bei den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit ist es gang und gebe, dass Mitarbeiter max. 2 Jahre beschäftigt werden und dann nicht mehr verlängert werden aus Angst ihnen einen unbefristeten Vertrag geben zu müssen. Jede Ausschreibung hat den Hinweis, dass nur Bewerbungen zugelassen sind, die keine Vorbeschäftigszeiten bei der Agentur für Arbeit haben.
    Das Personal wird auch immer weiter abgebaut und die gleiche Arbeit auf immer weniger Schultern verlagert. Die Situation wird sich auch in Zukunft noch gewaltig verschärfen.
    Ein Problem ist die relativ schlechte Bezahlung von hoch qualifizierten Fachkräften.
    EIn Bauingenieur oder Informatiker ohne Personalführung (EG9) hat ein Startgehalt von 2.580 Euro brutto, welches nach 15 Jahren 3.930 Euro beträgt. Diese Beträge sind bundesweit gleich, im Osten kannst du damit relativ fürstlich leben, aber in Hamburg oder München bist du trotz guter Qualifikation eine graue Maus.
    Als Vergleich bekommt ein Hausmeister mit EG 5 ein Startgehalt von 2.140 Euro und nach 15 Jahren 2.730 Euro. Dies führt dazu, dass sich für Stellen, wo nur eine geringe Qualifikation nötig ist, bis zu 200 Personen bewerben, wohingegen bei qualifizierten Fachkräften kaum eine Bewerbung eingeht.
    Hier sieht man die "Macht" der unteren Gruppen, da sie zahlenmäßig weit größer ist und so einen stärkeren Druck auf die Gewerkschaften ausüben.

  • #11

    Alexander (Montag, 25 Januar 2016 18:11)

    Da hast du recht, es gibt viele Jobs, die ich nicht machen wollte. Ein Ing, in EG9? Die ich kenne, liegen alle bei mindestens EG10, meistens EG11, sonst macht das gar keiner mehr. EG9 ist ein Witz.
    Wenn man mal im öffentlichen Dienst ist, muss man schon langfristig versuchen, eine passende Stelle zu bekommen. Ich wollte damit nur eine mögliche Option darstellen.

    Deinen Job wollte ich übrigens nicht machen, dafür meinen Respekt.

  • #12

    Tobias (Sonntag, 31 Januar 2016 10:53)

    Ich finde es wirklich zum Kopfschütteln, dass man dafür "bestraft" wird, wenn man sich möglicherweise jahrelang durch konsequentes sparen ein Vermögen aufbaut und dann möglicherweise ohne eigenes Verschulden in die Arbeitslosigkeit gerät.

    Ich vergleich das mal mit meiner Situation die ein wenig vergleichbar ist mit dem Beispiel aus dem Text ist, nur noch wesentlich krasser: 35 Jahre, anrechenbares Vermögen ~125.000€, geschütztes Vermögen ebenfalls nur 6000€. Bis die 119.000 € weg sein dürfen, müssen etwa 85 Monate oder über 7 Jahre vergehen, bis ich überhaupt auch nur einen Cent vom Staat bekomme. Wenn ich jetzt anfangen würde, in Saus und Braus zu leben (viele Urlaube, teure Klamotten, schnelle Autos, viele Restaurant- und Kneipenabende), so wie das ja viele Mitmenschen machen und mein Vermögen in recht kurzer Zeit verjubeln würde, dann würde ich also sofort nach Antragstellung ALG II bekommen?

    Wo ist da die Gerechtigkeit? Ich spare ja nicht aus Spaß an der Freud, sondern weil ich mir mit meinem Privatvermögen unter anderem eine solide Säule für meine Altersvorsorge schaffen will und ich mich nicht (nur) auf die staatlichen Säulen, bestehend aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Riesterrente verlassen möchte. In die ja nebenbei während der Arbeitslosigkeit nach ALG I auch nicht mehr einbezahlt wird, so das Geld im Alter auch immer weniger wird. Ich benutze solche Floskeln eigentlich nicht gern, aber irgendwo sind auch selbst Schuld, wenn sich die Bevölkerung solche Ungerechtigkeiten vom Staat gefallen lässt...

  • #13

    Alexander (Sonntag, 31 Januar 2016 11:24)

    Tobias, Du hast 100% recht. Derjenige, der sich kümmert, ist am Ende der Gelackmeierte. Man sollte das Grundkapital außen vor lassen und nur die Erträge heranziehen. Fein raus ist man erst dann, wenn die Erträge zum Leben langen und das Gesparte nicht angegriffen werden muss.

  • #14

    Dividendenhamster (Sonntag, 31 Januar 2016 12:57)

    Hi Sebastian,

    toller Beitrag, der vermutlich vielen das Lesen von unzähligen Seiten erspart und es auf den Punkt bringt. Wichtig ist, dass Menschen, die das betrifft hier eine einfache und nachvollziehbare Systematik bekommen.

    Schön ist natürlich, das man bereits in jungen Jahren anfängt vorzusorgen, und den Turbo des Zinseszins-Effekt nutzt, damit man entspannt ins Alter starten kann. Aus diesem Grund haben wir ja auch in der Zwischenzeit viele Finanzseiten, die helfen die Finanzielle Bildung in Deutschland anzuheben.

    Gerne verweise ich auch immer wieder in diesem Zusammenhang auf das Video von Ryan Dialo - "Wie Wirtschaft funktioniert" http://dividendenhamster.de/wie-funktioniert-wirtschaft-von-ray-dialo/ Ich kenne aktuell kein besseres Video, welches die Wirtschaftszyklen, den Schuldenauf- und Abbau besser analysiert und darstellt.

    In diesem Sinne weiterhin fröhliches Dividenden-Investieren und Vorsorge treffen.

  • #15

    Peter (Mittwoch, 30 März 2016 23:07)

    Hallo Sebastian,

    als künftiger Bezieher von Arbeitslosengeld 2 habe ich eine Frage:

    Wie genau sind die Vorschriften bezüglich des Führens eines Depots?

    - Welche Erträge in welchem Zeitraum darf ich aus dem Handel mit Risikoprodukten (Hebelzertifikaten) erwirtschaften? Mit diesen Produkten wäre zum Beispiel folgendes Szenario möglich:

    Kauf eines Zertifikats mit dem DAX als Basiswert. Kaufpreis 100 €.
    Nun steigt der DAX um 2%, das Zertifikat hingegen um 75% und ist demnach aktuell 175 € Wert. Nun stehen 75 € Gewinn zu buche.
    Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage?

    - Darf ich die Gewinne behalten solange das Depot den Freibetrag nicht übersteigt?

    - Zählen solche Produkte unter Glücksspiel oder zählen sie als Aktie?

    - Dürfen Erträge aus Glücksspiel (Lotto oder Sportwetten) behalten werden?

    Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich im voraus.

    Grüße
    Peter

  • #16

    Alexander (Donnerstag, 31 März 2016 18:57)

    Hallo Peter,

    ich glaube Sebastian schaut hier nicht mehr rein.

    Ich kann nur aus meiner Erfahrung mit Gesetzen vermuten.

    Bei ALG II geht es rein ums Vermögen, dieses darfst Du bis zu einem Betrag X behalten, alles was darüber hinausgeht, wird angerechnet.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Gewinne bei Glücksspielen (Lotto, Pferdewetten usw.) machst, Geld geschenkt bekommst, erbst oder eben Aktiengewinne erzielst. Ein geringer Freibetrag ist vorhanden, ich glaube Sebastian hat weiter oben was geschrieben, aber das sind dann 100 € oder so im Monat. Praktisch als "Hinzuverdienst". Aber das sollte der Sachbearbeiter am Amt sagen können, man muss da vielleicht mit etwas Fingerspitzengefühl fragen.

    Grüße
    Alexander


  • #17

    Peter (Freitag, 08 April 2016 16:05)

    Hallo Alexander,

    danke für deine Antwort.
    Das scheint alles sehr kompliziert zu sein.
    Du wirst recht haben und am besten ist man wohl im Grundsatz ehrlich und fragt halt ein bisschen zwischen den Zeilen wie die Toleranz aussieht, wenn man solchen Tätigkeiten nachgeht.

    Grüße
    Peter